Gemäß § 16 BFSG bieten wir Ihnen einen Feedback-Kanal, über den Sie uns Barrieren auf der Website melden können (siehe oben unter "Feedback und Kontakt").
Darüber hinaus haben Sie nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) folgende Möglichkeiten zur Durchsetzung:
- Sie können bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde (z. B. Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung in Bayern) beantragen, dass Barrieren beseitigt werden – diese prüft den Fall und kann uns zur Nachbesserung auffordern oder gegebenenfalls Bußgelder verhängen.
- Werden Maßnahmen abschlägig beschieden oder nicht umgesetzt, haben Sie das Recht, rechtsstaatliche Schritte einzuleiten – z. B. Klage vor dem Verwaltungsgericht zu erheben.